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#1

Ebay-Urteil Im Zweifel für den Käufer

in PC Tipps, 11.04.2010 10:52
von Admi • Peter / Admi | 11.334 Beiträge

Von Katja Riedel
Ebay soll einem Niederösterreicher 16.000 Euro Schadenersatz zahlen - weil ein Anbieter insolvent war, das Internet-Auktionshaus ihn aber als seriös einstufte.

Ebay-Becher: Die Beschwerden über die Auktionsplattform häufen sich. Foto: AP
Es sei sein Lebenstraum gewesen: Einmal das Ersparte mit Händen greifen, in Form eines Barrens aus purem Gold. Für einen Elektroinstallateur aus Niederösterreich sollte dieser Traum im September 2007 wahr werden.

Ebay-Becher: Die Beschwerden über
die Auktionsplattform häufen sich.
Foto: AP

Er informierte sich im Internet über verschiedene Anbieter, entscheid sich für den deutschen Händler "ML-Agentur" und stellte fest, dass er das meiste Gold fürs Geld erhalten würde, wenn er dessen Angebot im Internetauktionshaus Ebay nutzte.

Schließlich erschien er ihm vertrauenswürdig. weil Ebay den Händler als "Platin-Premium-Seller" führte - ,ein Gütesiegel für besonders zuverlässige Verkäufer. Mit 4000.00 Euro im Monat war der Händler zudem einer der Umsatzstärksten der Plattform. Am Ende stand der Käufer mit leeren Händen da, um mehr als 16000 Euro ärmer.

Beschwerden häufgen sich
Wenn es nach dem Landgericht im österreichischen St. Pölten geht, soll er sein Geld zurückbekommen. Und zwar nicht von dem inzwischen insolventen Verkäufer, sondern von Ebay.

Das Unternehmen soll den Kaufpreis samt Zinsen ersetzen. In den vergangenen Monaten häufen sich die Beschwerden, dass Kunden bei Ebay gezahlt, aber keine oder mangelhafte Ware erhalten haben. Das Urteil aus Österreich dürfte auch deshalb für deutsche Geschädigte interessant sein, weil ihm eine EU-Richtlinie zugrunde liegt, die Deutschland und Österreich gleichermaßen umgesetzt haben, erklärt der Frankfurter Anwalt für IT-Recht, Roland Steidle.

Anbieter wie Ebay dürften sich zwar darauf berufen, nur die Plattform zu liefern, auf der Käufer und Verkäufer einen Vertrag miteinander eingehen. Für Schäden haften sie trotzdem, wenn sich beweisen lässt, dass sie von Unregelmäßigkeiten gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben.

Ein Artikel von SZ online
Ich weise darauf hin, daß von mir gefundene und verlinkte Texte generell nicht unbedingt meiner Meinung entsprechen


Bis später
Admi Peter
Uj.Magyar@online.ms


So ist das Leben: Manchmal denkt man da kommt nix, und dann kommt doch was und man denkt hoi da kommt was.
Bruno Jonas

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