Der Pester Lloyd berichtet am 28.Juli
Als eine der Neuregelungen des 29-Punkte-Sofort-Plans der ungarischen Regierung tritt ab dem 1. August die Steuerbefreiung für private Schnapsbrennereien in Kraft. Die Maßnahme ging letzte Woche mit vielen anderen Programmpunkten durchs Parlament und wurde schon zuvor von Regierungschef Orbán als „Sieg des hart arbeitenden ungarischen Landmannes in einem 90jährigen Kampf“ propagiert.
Bisher war eine private Schnapsbrennerei nur unter starken Kontrollen und nicht zu Hause möglich und außerdem mit Steuerzahlungen verbunden. Mit der Neuregelung, so erklärt das Ministerium für Landwirtschaft und Regionalentwicklung, ist die private Pálinka-Herstellung im eigenen Haus jetzt nicht nur erlaubt sondern in nicht-gewerblichen Mengen bis 50 Liter auch steuerbefreit und nicht meldepflichtig. Und wer sich gerne für den Eigengebrauch eine Brennanlage mit einer Kapazität bis 100 Liter ins Haus stellen möchte, benötigt dazu auch keine Lizenz mehr.
Für eine gewerblich-orientierte Produktion des beliebten Schnapses ab 50 Liter bleiben die aktuellen Steuergesetze in Kraft. In Ungarn werden jährlich 1,5-2 Millionen Liter Pálinka zum Ladenverkauf produziert, der Umsatz stieg in den letzten Jahren um 10%, vor allem die Importeure und namhaften Spirituosenhersteller des Landes leiden unter diesem Gesetz, mit dem die ungarische Regierung nach eigenen Worten die kleinen Privat-Produzenten von nervigen staatlichen Kontrollen befreien will, die zur Eindämmung illegaler Schnapsbrennereien durchgeführt werden, und die Pálinka-Herstellung als eine feste ländliche Tradition Ungarns am Leben erhalten.
-mw.