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#1

Kein Witz, deutsche Wirklichkeit: Internet-Urteil Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

in PC Tipps, 20.12.2011 16:09
von Admi • Peter / Admi | 11.876 Beiträge

Von Ole Reißmann


"eDonkey2000"-Client: Raubkopie ohne Computer und Router gezogen?

Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.
Info

Sie hat keinen Computer, sie hat kein W-Lan - trotzdem muss eine Rentnerin mit kombiniertem Telefon- und Internetanschluss für eine Raubkopie zahlen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Frau die Kosten einer Abmahnung zu tragen habe, weil sie einen Hooligan-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten haben soll. Macht 651,80 Euro.

Zu Spiegel online.de


Bis später
Admi
Uj.Magyar@online.ms



Leben heißt, das absurde zuzulassen

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#2

RE: Kein Witz, deutsche Wirklichkeit: Internet-Urteil Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

in PC Tipps, 20.12.2011 17:39
von WN58 • Magyar | 195 Beiträge

Das ist leider so! Einige Anwaltskanzleien habe sich auch solche Sachen spezialisiert und wollen unschuldigen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen. Da kann nur sagen, direkt die Kanzlei wegen Betrug anzeigen.


Gruss WN58

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#3

RE: Kein Witz, deutsche Wirklichkeit: Internet-Urteil Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

in PC Tipps, 21.12.2011 06:17
von Gladies • Ungarnfreund/in | 43 Beiträge

Sehr traurig, dass es so unseriöse Menschen gibt - noch trauriger, dass dieses Gericht den selbsterwählten "Spezialisten" auch noch Recht gibt anstatt diesen zu verurteilen.
Gladies


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#4

RE: Kein Witz, deutsche Wirklichkeit: Internet-Urteil Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen

in PC Tipps, 21.12.2011 07:22
von WN58 • Magyar | 195 Beiträge

Nein Gladies, immer mehr Gerichte schieben da eine Riegel vor!

Vor einiger Zeit war das Abmahnen bei Kanzleien in Mode. Da habe die Gerichte auch einen Riegel vor geschoben. Jetzt muss man den Betroffenen vorab anschreiben und eine bestimmte Frist geben.

Gruss WN58

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